Das Rebhuhn - Rote Liste Art I

Rebhühner als extrem vom Aussterben bedrohte Art werden auf der für das Gewerbegebiet vorgesehenen Fläche regelmäßig bei der Frühjahrszählung balzender Hähne nachgewiesen.
Der Vordere Schluttenbach in Müllerheim ist damit eines der letzten verbliebenen Brutgebiete des Rebhuhns auf unserer Gemarkung.
Balzende Rebhühner
2018-2022
Kartierung durch NABU Korntal-Münchingen

Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben
Für Eingriffe in einem Gebiet, in dem das Rebhuhn nachgewiesen wurde, sind nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschrieben.
Das heißt:
-
Es müsste ein mehrere Hektar großes Ersatzbrutgebiet in direktem räumlichen Zusammenhang geschaffen werden.
-
Erst wenn dieses Ersatzbrutgebiet vom Rebhuhn nachweislich angenommen wurde, wäre ein Baustart möglich - das kann mehrere Jahre dauern.
-
Selbst wenn eine Umsiedlung auf benachbartes Gebiet erfolgreich verlaufen sollte, riskieren wir das anschließende Erlöschen eines weiteren lokalen Brutgebietes dieser bedrohten Vogelart durch Störung.